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ct Bauberatung + Bauökonomie AG, in Liquidation, Christoph Tschannen, Erikastrasse 2, 8632 Tann
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Gebundene Ausgaben –
neue Ausgaben

Bei öffentlichen Bauten kommt oft die Frage: Was sind gebundene Ausgaben?

In der Verordnung über die Finanzverwaltung (zum Zürcher Finanzhaushaltsgesetz) ist festgelegt:
§ 45 «Ausgaben für wertvermehrende bauliche Massnahmen zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz sind gebundene Ausgaben.

Werden in einem Bauvorhaben sowohl die bauliche Substanz im Sinne von Abs. 1 erneuert als auch eine Nutzungs-Änderung oder erhebliche Nutzungs-Steigerung im Sinne einer Ausgabe gemäss § 3 des Finanzhaushaltsgesetzes vorgenommen, werden beide Teile als gebundene und neue Ausgaben betragsmässig getrennt und nach den kreditrechtlichen Bestimmungen je ein Kredit eingeholt.»

Im beleuchtenden Bericht in der Abstimmungsvorlage über den Finanzhaushalt des Kantons (1979) ist zudem formuliert: «Gebunden sind jene Ausgaben, die beim Entscheid über den Grunderlass (z. B. ein Gesetz) grundsätzlich voraussehbar waren und daher ausdrücklich oder stillschweigend vom Volk an die Behörden delegiert wurden.»

Über gebundene Ausgaben entscheidet die Regierung. Neue Ausgaben sind, entsprechend den Kreditlimiten, vom Parlament zu bewilligen.

 

   
   

Diese gesetzlichen Grundlagen legen demzufolge fest:

  • Über bauliche Massnahmen wie Sanierungen, Renovationen usw. zur Werterhaltung wie auch zu zeitgemässer Ausstattung, bei gleicher Nutzung, entscheidet die Regierung – ohne Parlament.
  • Die Regierung ist für die Werterhaltung von Immobilien verantwortlich.
  • Bei Nutzungs-Änderung oder erheblicher Nutzungs-Steigerung sind gebundene und neue Ausgaben betragsmässig zu trennen. Das Parlament entscheidet, entsprechend den Kreditlimiten, nur über die neuen Ausgaben.
  • Auch bei Neubauten können gebundene Ausgaben festgestellt werden, die beim Entscheid über den Grunderlass grundsätzlich voraussehbar waren.

Dieses Thema hat die Planer des PJZ Polizei- und Justizzentrum Zürich (NZZ, TA, 2. März 2002) intensiv beschäftigt. Es hat zur Ausscheidung von gebundenen Ausgaben in 2-stelliger Millionenhöhe geführt.

Auch bei kleineren und mittleren Bauaufgaben von öffentlichen Bauten sind gebundene und neue Ausgaben zu beachten und entsprechend zu unterscheiden.