Wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt …

Die Situation ist wohl bekannt: Ein Grundstück lässt die Realisierung von einigen Dutzend Wohnungen zu. Ein Gestaltungsplan wird erarbeitet. Die Nachbarn – sie bewohnen Einfamilien- und Reiheneinfamilienhäuser – erheben Einsprache gegen den Gestaltungsplan. Die Einsprache wird abgewiesen. Der Gestaltungsplan verletzt offensichtlich kein bestehendes Recht. Das Verfahren wird weitergezogen. Jahre vergehen bis das Bundesgericht den Gestaltungsplan bestätigt.

Dann wird ein Architekturwettbewerb durchgeführt. Damit wird die Qualität im Wettbewerb erhöht. Alle Projekte bewegen sich im Rahmen des Gestaltungsplans und verletzen kein bestehendes Recht. Ein Projekt wird weiter bearbeitet. Das Baugesuch wird eingegeben. Die Nachbarn erheben Einsprache gegen die erteilte Baubewilligung. Die Einsprache wird abgewiesen. Das Verfahren wird weitergezogen …

 

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Ist dies nicht Strapazierung des geltenden Rechts? Und was ist mit den finanziellen Folgen? Der Bauherr verliert sehr viel Geld.

Sind diese Einsprachen nicht als mutwillig zu betrachten – und sollten entschädigungspflichtig sein? Ist dieses Recht rechtens entsprechend dem Volksempfinden? Scheinbar ja!

Die geschilderte «Geschichte» wiederholt sich des öftern in unseren Landen. Die Bauwirtschaft leidet darunter. Die dem Eigentümer entstehenden Kosten müssen überwälzt werden – in den meisten Fällen auf andere Mieter. Und was haben die Nachbarn erreicht? Ärger auf allen Seiten, Verschlechterung des nachbarlichen Klimas – und Verzögerungen.

Es ist zu hoffen, dass der Bauherr nicht aufgibt, sondern sein bestätigtes Recht wahrnimmt und schlussendlich dennoch baut! Und es wäre zu hoffen, dass bei offensichtlich mutwilligen Einsprachen eine zumindest teilweise Entschädigungspflicht rechtens wird. Hier sollten sich Verbände und Politiker dafür einsetzen.