Der Kostenvoranschlag nach SIA-Norm – im Kantonsrat

An seiner Sitzung vom 4. September 2000 überweist der Kantonsrat ein Postulat, nach welchem Vorlagen für (Tief)-Baukredite mit Kostenvoranschlag nach SIA-Norm vorbereitet werden müssen!

Ist sich der Rat bewusst, welchen Aufwand – und damit welche Kosten – er mit dieser Forderung verursacht? Zu einem Kostenvoranschlag nach SIA-Norm gehören Projektierungarbeiten in grossem Umfang. Bei einem 100-Millionen-Projekt liegt dieser Aufwand bei 5 bis 6 Millionen Franken. Wird das Projekt durch den Rat oder den Souverän nicht genehmigt, so sind diese Millionen «in den Sand gesetzt». Der einzige Vorteil ist dann noch, dass Planer für diesen Betrag Arbeit hatten!

Ist sich der Rat bewusst, dass er mit dieser Forderung die Innovation bei der Arbeitsmethodik behindert? Mit entsprechender Methode und praktischer Erfahrung sind verlässliche Kostenermittlungen heute Routine, ohne dass der grosse Projektierungsaufwand bis zu einem Kostenvoranschlag getrieben wird. Und dies zu einem Bruchteil der früheren Honorare. Mit nachfolgendem Controlling werden auch die Kosten eingehalten.


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